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   VerfGH Thüringen, 04.04.2003 - VerfGH 8/02   

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VerfGH Thüringen, 04.04.2003 - VerfGH 8/02 (https://dejure.org/2003,9385)
VerfGH Thüringen, Entscheidung vom 04.04.2003 - VerfGH 8/02 (https://dejure.org/2003,9385)
VerfGH Thüringen, Entscheidung vom 04. April 2003 - VerfGH 8/02 (https://dejure.org/2003,9385)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Thüringer Verfassungsgerichtshof PDF

    Verletzung des parlamentarischen Fragerechts

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    ThürVerf Art 53 Abs 2; ThürVerf Art 67
    Staats- und Verfassungsrecht, Organstreitigkeit; Fragerecht; Beantwortungspflicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einhaltung der Antragsfrist für ein Organstreitverfahren; Fristbeginn nach § 39 Abs. 3 S. 1 Gesetz über den Thüringer Verfassungsgerichtshof (ThürVerfGHG); Grenzen des Fragerechts eines Abgeordneten gegenüber der Landesregierung; Fragerecht hinsichtlich einer Erkundung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nrw.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Fragerecht des Abgeordneten und Antwortpflicht der Landesregierung

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • VerfGh Saarland, 31.10.2002 - LV 1/02

    Zuverlässigkeit der Empfehlungen der Grundschulen beim Übergang zum Gymnasium;

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 04.04.2003 - VerfGH 8/02
    Dabei ist sie nicht ausschließlich auf den Fragewortlaut verwiesen; sie ist befugt und gehalten, den wesentlichen Inhalt des Fragethemas zu klären und danach Art und Umfang der Antwort zu bestimmen (Saarländischer VerfGH, Urteil vom 31. Oktober 2002, Umdruck S. 14 = NVwZ-RR 2003, 81 [83]).

    Dabei kann die Regierung sogar gehalten sein, die Antwort abzulehnen, weil sie - was dem Anfragenden zu erklären ist - wirklichkeitsgetreu nicht erfolgen kann (Saarländ. VerfGH, a.a.O., Umdruck S. 14 = NVwZ-RR 2003, 81 [83]).

  • BVerfG, 18.12.1984 - 2 BvE 13/83

    Atomwaffenstationierung

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 04.04.2003 - VerfGH 8/02
    Diese Eigenständigkeit hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 18. Dezember 1984 wie folgt hervorgehoben (BVerfGE 68, 1, 87):.
  • BVerfG, 14.01.1986 - 2 BvE 14/83

    Haushaltskontrolle der Nachrichtendienste

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 04.04.2003 - VerfGH 8/02
    Das Fragerecht ist daher auch und gerade in seiner Kontrollaufgabe ein wichtiger Teil des politischen Diskurses (vgl. BVerfGE 70, 324, 355).
  • BVerfG, 17.07.1984 - 2 BvE 11/83

    Flick-Untersuchungsausschuß

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 04.04.2003 - VerfGH 8/02
    Es kann hier dahin stehen, ob ein Hineindringen in diesen von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 67, 100, 139) und der Landesverfassungsgerichte (vgl. LVerfG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17.1.2000, LVG 6/99, NVwZ 2000, 671, 672) anerkannten Freiraum dem Fragerecht dahingehend Grenzen setzt, daß eine Frage von vornherein unzulässig ist oder ob er der Exekutive nur ein Antwortverweigerungsrecht gewährt.
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 04.10.1993 - VerfGH 15/92

    Pflicht der Landesregierung zur Beantwortung parlamentarischer Anfragen von

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 04.04.2003 - VerfGH 8/02
    Diese Begründungspflicht wird in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung überzeugend als Bestandteil des parlamentarischen Fragerechts verstanden (vgl. VerfGH Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 4. Oktober 1993, DVBl. 1994, 48, 52; BayVerfGH, Urteil vom 17. Juli 2001, BayVBl. 2001, 657, 658; SächsVerfGH, LVerfGE 8, 282, 287), denn nur, wenn die Landesregierung nachvollziehbar ihre Weigerung darlegt, ist feststellbar, ob sie die Antwort zu Recht verweigert hat.
  • BVerfG, 25.03.1981 - 2 BvE 1/79

    NPD

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 04.04.2003 - VerfGH 8/02
    Zu dieser Diskussion gehört auch die Aussage des Bundesverfassungsgerichts, das Fragerecht ziele bzw. die Beantwortung der Anfrage erschöpfe sich "in aller Regel in der Mitteilung von Tatsachen und in der Äußerung einer Meinung" (BVerfGE 57, 1, 5; 13, 123, 125).
  • BVerfG, 18.07.1961 - 2 BvE 1/61

    Fragestunde

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 04.04.2003 - VerfGH 8/02
    Zu dieser Diskussion gehört auch die Aussage des Bundesverfassungsgerichts, das Fragerecht ziele bzw. die Beantwortung der Anfrage erschöpfe sich "in aller Regel in der Mitteilung von Tatsachen und in der Äußerung einer Meinung" (BVerfGE 57, 1, 5; 13, 123, 125).
  • VerfGH Bayern, 17.07.2001 - 56-IVa-00

    Verfassungsstreitigkeit wegen der Antwort der Bayerischen Staatsre­gierung auf

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 04.04.2003 - VerfGH 8/02
    Diese Begründungspflicht wird in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung überzeugend als Bestandteil des parlamentarischen Fragerechts verstanden (vgl. VerfGH Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 4. Oktober 1993, DVBl. 1994, 48, 52; BayVerfGH, Urteil vom 17. Juli 2001, BayVBl. 2001, 657, 658; SächsVerfGH, LVerfGE 8, 282, 287), denn nur, wenn die Landesregierung nachvollziehbar ihre Weigerung darlegt, ist feststellbar, ob sie die Antwort zu Recht verweigert hat.
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 17.01.2000 - LVG 6/99

    Parlamentarisches Fragerecht als Instrument zur Erfüllung der sachlichen Aufgaben

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 04.04.2003 - VerfGH 8/02
    Es kann hier dahin stehen, ob ein Hineindringen in diesen von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 67, 100, 139) und der Landesverfassungsgerichte (vgl. LVerfG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17.1.2000, LVG 6/99, NVwZ 2000, 671, 672) anerkannten Freiraum dem Fragerecht dahingehend Grenzen setzt, daß eine Frage von vornherein unzulässig ist oder ob er der Exekutive nur ein Antwortverweigerungsrecht gewährt.
  • VerfGH Thüringen, 11.03.1999 - VerfGH 12/98

    Organstreitigkeit; Ältestenrat; Ausführungsbestimmungen zum Abgeordnetengesetz;

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 04.04.2003 - VerfGH 8/02
    Auch kommt es nicht darauf an, ob mit Zutun der Landesregierung während des Jahres 2001 ein Sachverhalt geschaffen wurde, aus dem der Antragsteller das Vertrauen ableiten durfte, nach Klärung der am 14. Dezember 2000 streitig gewordenen rechtlichen Fragen im Ältestenrat und im Justizausschuß des Thüringer Landtags werde seine - des Antragstellers - Mündliche Anfrage vom 9. November 2000 nochmals Gegenstand einer Antwort der Landesregierung sein mit der Folge, daß die im Dezember 2000 gegebene Antwort den vom Antragsteller behaupteten Rechtseingriff noch nicht auf Dauer bewirkt hätte und daß der Antragsteller über die endgültige Haltung der Landesregierung und damit über die Frage einer etwaigen Verletzung seiner verfassungsmäßigen Rechte bis zum Januar 2002 keine abschließende Klarheit hätte gewinnen können (vgl. ThürVerfGH, Beschluß vom 11. März 1999, VerfGH 12/98, LVerfGE 10, 500, 513).
  • VerfGH Thüringen, 19.12.2008 - VerfGH 35/07

    Verletzung des parlamentarischen Fragerechts

    bb) Der dem Fragerecht mithin von Verfassungs wegen zukommende Zweck, Mittel zur Behebung von Informationsdefiziten auf Seiten des Abgeordneten zu sein, sowie der Zusammenhang von Frage und Antwort bewirken als Grundvoraussetzung des Fragerechts, dass eine Frage in ihrem Anliegen inhaltlich bestimmbar ist (1), dass es zu diesem Inhalt eine Antwort gibt (2) und dass sie auf ein Themenfeld zielt, zu dem der Befragte "etwas zu sagen hat" (3) (vgl.: ThürVerfGH, Urteil vom 04.04.2003 - VerfGH 8/02 -, ThürVBl. 2003, S. 178 ).

    cc) Weitere allgemeine verfassungsrechtliche Grenzen des parlamentarischen Fragerechts bestehen nicht (vgl.: ThürVerfGH, Urteil vom 04.04.2003 - VerfGH 8/02 -, ThürVBl. 2003 S. 178 ).

    Einen eigenständigen, das Fragerecht von der Antwortverpflichtung begrenzenden Gehalt, hat Art. 67 Abs. 1 ThürVerf nicht (vgl.: ThürVerfGH, Urteil vom 04.04.2003 - VerfGH 8/02 -, ThürVBl. 2003, S. 178 ).

    VerfGH 35/07 29 dung - beruft (vgl. zum Ganzen: ThürVerfGH, Urteil vom 04.04.2003 - VerfGH 8/02 -, ThürVBl. 2003, S. 178 ).

    Die Gründe für die Ablehnung sind anzugeben, damit diese nachvollziehbar wird und es dem anfragenden Abgeordneten möglich ist, gegebenenfalls in eine politische Auseinandersetzung über die Ablehnung einzutreten (vgl.: ThürVerfGH, Urteil vom 04.04.2003 - VerfGH 8/02 -, ThürVBl. 2003, S. 178 ; BayVerfGH, Entscheidung vom 17.07.2001 - Vf.56- IVa-00 -, NVwZ 2002, S. 715 - m.w.N.).

    Zum Kernbereich gehört außerdem die Entscheidung, ob die Regierung sich in einer politischen Frage festlegen will oder nicht; zu einer derartigen Festlegung kann sie nicht etwa aufgrund des parlamentarischen Fragerechts gezwungen werden (vgl.: ThürVerfGH, Urteil vom 04.04.2003 - VerfGH 8/02 -, ThürVBl. 2003, S. 178 ).

    Ausgehend vom Fragewortlaut, dem erkennbaren Fragebedürfnis (Wissensdefizit) und den sonstigen mit der Frage verfolgten Zwecken hat die Landesregierung auf dieser Stufe das Fragethema selbständig zu ermitteln und mit ihrer Antwort jedenfalls zu versuchen, aufgrund ihres Kenntnisstandes das Wissensdefizit des Anfragenden erschöpfend zu beheben (vgl.: ThürVerfGH, Urteil vom 04.04.2003 - VerfGH 8/02 -, ThürVBl. 2003, S. 178 ).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.12.2015 - VerfGH 12/14

    Landesregierung hat Fragen von Abgeordneten zum Effizienzteam verfas-sungskonform

    70 2. Dass Art. 30 Abs. 2 LV NRW jedem Abgeordneten des Landtags Nordrhein-Westfalen ein Frage- und Informationsrecht gegen die Landesregierung einräumt, dem grundsätzlich eine Antwortpflicht der Landesregierung entspricht, ist in der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs anerkannt (vgl. VerfGH NRW, OVGE 43, 274, 276 ff. = juris Rn. 95 ff.; 51, 289, 290 = juris Rn. 244; zur Rechtslage nach Bundesrecht vgl. zuletzt BVerfG, NVwZ 2015, 1377, Rn. 103 ff.; zur Rechtslage in anderen Bundesländern vgl. z.B. BayVerfGH, NVwZ-RR 2015, 81, Rn. 34 ff.; ThürVerfGH, LKV 2003, 422, 422 ff. = juris Rn. 41 ff.).
  • VerfGH Thüringen, 22.04.2020 - VerfGH 20/19

    Organstreitverfahren - Abgeordnetenrechte auf Herausgabe von digitalen Daten

    Zum anderen regelt Art. 67 Abs. 3 ThürVerf das Recht der Landesregierung, die Beantwortung von Anfragen und die Erteilung von Auskünften unter bestimmten Voraussetzungen abzulehnen (ThürVerfGH, Urteil vom 19. Dezember 2008 - VerfGH 35/07 -, LVerfGE 19, 513 [535] = juris Rn. 164; ThürVerfGH, Urteil vom 4. April 2003 - VerfGH 8/02 -, LVerfGE 14, 437 [449] = juris Rn. 47).
  • VerfGH Sachsen, 05.11.2009 - 133-I-08

    Behandlung Kleiner Anfragen durch die Sächsische Staatsregierung; Verletzung der

    Ihr Verhalten wirft damit anders gelagerte verfassungsrechtliche Fragen auf und ist folglich für die Antragstellerin einer verfassungsgerichtlichen Kontrolle zugänglich (vgl. ThürVerfGH LKV 2003, 422).
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 18.12.2014 - LVerfG 5/14

    Reichweite der Handlungsbefugnisse der Landtagspräsidentin im Rahmen der Ausübung

    Jedoch kann das Fragerecht des Abgeordneten insoweit nur dann verletzt sein, wenn sich Fragerecht und Antwortpflicht auf einen Bereich beziehen, für den die Landesregierung unmittelbar oder zumindest mittelbar verantwortlich ist, zu einer auf Erkundung des Meinungsstands der Landesregierung angelegten Frage vgl. ThürVerfGH, Urt. v. 04.04.2003 - VerfGH 8/02 -, LVerfGE 14, 437, 446, zu Art. 53 Abs. 2 ThürVerf ).
  • VerfGH Sachsen, 22.05.2014 - 58-I-14
    Hingegen kann ein Abgeordneter aus Art. 51 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf nicht beanspruchen, dass sich die Antragsgegnerin eine - bislang nicht bestehende - Einschätzung oder Meinung erst bildet (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 4. April 2003, LKV 2003, 422 [424 f.]).
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Rechtsprechung
   VerfGH Berlin, 24.01.2003 - VerfGH 8/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,18170
VerfGH Berlin, 24.01.2003 - VerfGH 8/02 (https://dejure.org/2003,18170)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 24.01.2003 - VerfGH 8/02 (https://dejure.org/2003,18170)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 24. Januar 2003 - VerfGH 8/02 (https://dejure.org/2003,18170)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Irrtum eines Anwalts über tarifvertragliche Ausschlussfristen; Umfang der Pflicht eines Rechtsanwalts zur Recherche zur Vermeidung von Rechtsirrtümern; Unvollständigkeit eines Ordners des Arbeitsgerichts mit Tarifverträgen als Entschuldigungsgrund für einen Irrtum über ...

  • Wolters Kluwer

    Irrtum eines Anwalts über tarifvertragliche Ausschlussfristen; Umfang der Pflicht eines Rechtsanwalts zur Recherche zur Vermeidung von Rechtsirrtümern; Unvollständigkeit eines Ordners des Arbeitsgerichts mit Tarifverträgen als Entschuldigungsgrund für einen Irrtum über ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Irrtum eines Anwalts über tarifvertragliche Ausschlussfristen; Umfang der Pflicht eines Rechtsanwalts zur Recherche zur Vermeidung von Rechtsirrtümern; Unvollständigkeit eines Ordners des Arbeitsgerichts mit Tarifverträgen als Entschuldigungsgrund für einen Irrtum über ...

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 35 (Entscheidungsbesprechung)

    Art. 10 Abs. 1 VvB; § 276 Abs. 1 aF BGB
    Anwaltshaftung - fahrlässige Pflichtverletzung - Rechtsirrtum

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 1517
  • NZA 2003, 509
  • NJ 2003, 361
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.03.1983 - VI ZR 172/81

    Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts im Verfahren vor den Arbeitsgerichten

    Auszug aus VerfGH Berlin, 24.01.2003 - VerfGH 8/02
    Daraus folgt der in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannte Grundsatz, dass ein Rechtsanwalt jeden Rechtsirrtum zu vertreten hat und dies auch dann gilt, wenn ein solcher Irrtum auf fehlender Kenntnis tarifvertraglicher Ausschlussfristen beruht (vgl. BGH, Urteil vom 29. März 1983 - VI ZR 172/81 - NJW 1983, S. 1665 f.).
  • VerfGH Berlin, 12.12.1996 - VerfGH 38/96

    Keine Verletzung des Willkürverbots und des rechtlichen Gehörs durch

    Auszug aus VerfGH Berlin, 24.01.2003 - VerfGH 8/02
    Eine gerichtliche Entscheidung verletzt die damit gezogenen verfassungsrechtlichen Grenzen jedoch nur dann, wenn sie unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, sie beruhe auf sachfremden Erwägungen (vgl. Beschlüsse des Verfassungsgerichtshofs vom 25. April 1996 - VerfGH 69/95, 69 A/95 - LVerfGE 4, 54 und vom 12. Dezember 1996 - VerfGH 38/96 - LVerfGE 5, 58 ; ständige Rechtsprechung).
  • VerfGH Berlin, 25.04.1996 - VerfGH 69/95

    Keine Verletzung des Willkürverbots und des rechtlichen Gehörs durch

    Auszug aus VerfGH Berlin, 24.01.2003 - VerfGH 8/02
    Eine gerichtliche Entscheidung verletzt die damit gezogenen verfassungsrechtlichen Grenzen jedoch nur dann, wenn sie unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, sie beruhe auf sachfremden Erwägungen (vgl. Beschlüsse des Verfassungsgerichtshofs vom 25. April 1996 - VerfGH 69/95, 69 A/95 - LVerfGE 4, 54 und vom 12. Dezember 1996 - VerfGH 38/96 - LVerfGE 5, 58 ; ständige Rechtsprechung).
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